Aufstellung eines Sanierungsfahrplanes
Aufstellung eines Sanierungsfahrplanes für kommunale Gebäude
Die Gemeinde wird beauftragt, einen „Sanierungsfahrplan“ für alle kommunalen Gebäude zu erstellen mit dem Ziel bis 2030 eine Klimaneutralität bei den kommunalen Liegenschaften zu erreichen.
Der Sanierungsfahrplan soll die Daten aus dem kommunalen Energiebericht zugrunde legen und Prioritäten aufzeigen, in welchen Schritten und mit welchen Maßnahmen bei welchen kommunalen Gebäuden hinsichtlich energetischer Sanierung und Umstellung bzw. Erneuerung des Wärmekonzeptes unter Nutzung erneuerbarer Energien sowie unter Einbeziehung von Fördermitteln und Einsatz von Haushaltsmitteln eine Klimaneutralität erreicht werden kann.
Begründung
Die Klimakrise erfordert dringliches Handeln. Um die internationale Vereinbarung des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen und der nachfolgenden Generation ein lebenswertes Leben zu ermöglichen, sind öffentliche Verwaltungen wie Kommunen aufgerufen, eine Vorbildfunktion hinsichtlich klimabewusstem Handeln zu übernehmen. Das bedeutet, dass die Gemeinde Wennigsen mit ihren kommunalen Liegenschaften alle Anstrengungen unternehmen muss, um nicht erst 2035, sondern bereits 2030 klimaneutral zu werden.
Bei Neubauten ist jetzt schon, auch im Sinne der Lebenszeitanalyse eines Gebäudes, klimaneutral vorzugehen. Schwieriger ist es im Bestand der kommunalen Gebäude. Nur ein planvolles Handeln, das vom Ende her denkt und jetzt schon das Ziel im Auge hat, kann gestaltend darauf einwirken.
